Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Die Bodenrichtwertübersicht ist gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05.04.2005, zuletzt geändert durch § 1 Abs. 154 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) in den Gemeinden öffentlich auszulegen.
In der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim liegt die Bodenrichtwertübersicht
vom 09.06.2022 bis 11.07.2022 in der Bauabteilung, EG Zimmer 04/05
zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
· Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
· Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
aus.
Es wird auf das Recht hingewiesen, dass jedermann, auch nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 BauGB). Außerdem können die neuen Bodenrichtwerte erstmals fei im Internet über die Homepage des Landkreises Regensburg eingesehen werden. Schriftliche Auskünfte sind gegen Gebühr weiterhin möglich.
Preise:
Einzelauskünfte: Erster Bodenrichtwert 30,00 Euro, jeder weitere 20,00 Euro
Digitale Bodenrichtwertübersicht für den gesamten Landkreis: Gebühr 200,00 Euro
Kontakt:
Landratsamt Regensburg, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sachgebiet S 41, Postfach 12 03 29
93025 Regensburg
Telefon 0941 4009-673, - 163 und -435
E-Mail: gutachterausschuss@lra-regensburg.de
Homepage:
www.landkreis-regensburg.de
(Rubrik: Bürgerservice – Bauen Gutachterausschuss – Bodenrichtwerte).
Alteglofsheim, 07.06.2022
Aushang an den Amtstafeln:
- VG Alteglofsheim am: 09.06.2022 abgenommen am: …………………
- Pfakofen am: 09.06.2022 abgenommen am: …………………
- Rogging am: 09.06.2022 abgenommen am: …………………
Veröffentlichung auf der Homepage am 09.06.2022
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