Die neue Grundsteuer in Bayern

29. Juni 2022: Bayerische Vermessungsverwaltung unterstützt Steuerpflichtige mit Informationen zum Flurstück

Grundsteuerreform
Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle.
Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur. Aufgrund eines Urteils
des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer jetzt auf neuer
Grundlage berechnet werden. Künftig wird in Bayern die Grundsteuer
nicht mehr nach dem Einheitswert berechnet, sondern nach der Größe
der Fläche von Grundstück und Gebäude.

Der Bayerische Landtag hat hierzu ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet,
das am 10. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die neue Berechnungsgrundlage
wird von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die
Gemeinden berechnen die neue Grundsteuer und bestimmen die Höhe
der Steuer ab dem 1. Januar 2025.


Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer
sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31.
Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Diese Grundsteuererklärung
kann bequem und einfach elektronisch über „ELSTER – Ihr
Online-Finanzamt“ (www.elster.de) abgegeben werden.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen
mit Daten zum Grundstück. Gemäß Art. 10a Bayerisches
Grundsteuergesetz (BayGrStG) stellt die BVV im Zeitraum vom 1. Juli
2022 bis 31. Dezember 2022 Daten aus dem Liegenschaftskataster bereit.
Der kostenlose Zugriff auf ausgewählte Katasterdaten steht ab sofort
über den „BayernAtlas-Grundsteuer“ unter www.geodaten.bayern.de/
bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen zur Verfügung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die mehrere Flurstücke besitzen,
gibt es die Möglichkeit, die benötigten Informationen in Form eines
digitalen Datensatzes (digitale Flurstückssachdaten im CSV-Format)
zu bestellen.


Im „BayernAtlas-Grundsteuer“ und im Produkt „Digitale Flurstückssachdaten“
werden pro Flurstück folgende Daten bereitgestellt:
• Flurstücksnummer
• amtliche Fläche
• Gemeindename
• Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
• tatsächliche Nutzung
• nur für landwirtschaftliche Flächen: (Gesamt-)Ertragsmesszahl
Ergänzend zu diesem Angebot können Steuerpflichtige auch stichtagsbezogene
Auszüge am zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung beziehen.

Hinweis:

Angaben zu Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Bodenrichtwerte werden nicht bereitgestellt. Daten zu Gebäudeflächen (Wohn- oder
Nutzflächen) liegen der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht vor.
Weitere Informationen zu den von der Bayerischen Vermessungsverwaltung
bereitgestellten Daten für die Grundsteuererklärung finden Sie unter
www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html.