Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet
10.08.2023:
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung f