Abschaffung der Kinderreisepässe

21. November 2023: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Somit kann für Kinder ab 02.01.2024 nur noch ein Personalausweis (22,80 €) oder Reisepass (37,50 €) ausgestellt werden. Personalausweise sind derzeit als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten.

Beachten Sie bitte, dass Reisepässe eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen und Personalausweise eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen haben.

Reisepässe und Personalausweise sind 6 Jahre gültig, vorausgesetzt, das Kind ist anhand des Fotos noch identifizierbar.

Ist das Kind anhand des Fotos nicht mehr erkennbar, muss ein neues Dokument beantragt werden.