Ortsbegehungen in den Gemeinden Pfakofen und Aufhausen

03. August 2023: Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen- Kulisse“ in Stadt und Landkreis Regensburg um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihrer Kommune erfasst. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 10.08.2023 bis voraussichtlich 31.08.2023 die Gewässer in den Gemeinden Pfakofen und Aufhausen begehen.

Warum Gewässerrandstreifen?


Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Z.B. vernetzen sie Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis.
Im Landkreis Regensburg haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größerer Flüsse wie dem Regen, der Donau, der Naab, der Pfatter oder der Großen Laber zu verbessern.
Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Grünlandnutzung ist weiterhin zulässig, aber nicht erforderlich.
Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?
Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).
Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie der jeweiligen Uferseite einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.

Weitere Informationen zum Projekt:
Weitere Informationen über das Projekt Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Regensburg zu finden: www.wwa-r.bayern.de
Warum müssen die Gewässer begangen werden?
Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschafts-verwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in Ihrer Kommune dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das WWA Regensburg plant, die Gewässerrandstreifen-Kulisse für den gesamten Landkreis Regensburg bis zum 30.06.2024 erfasst zu haben.
Mit der anschließenden Veröffentlichung der Kulisse durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) im Umweltatlas Bayern wird die Kulisse für den Landkreis Regensburg rechtskräftig, voraussichtlich ab dem 01.07.2024.

Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Ein starker Hinweis hierauf ist z. B. ein Gewässername.
Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 10.08.2023 bis voraussichtlich 31.08.2023 die Gewässer in den Gemeinden Pfakofen und Aufhausen begehen.

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt.

Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.
Ihr Kontakt zum WWA Regensburg: gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de