Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

10. August 2023: Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

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